Ab 1. September will die Landeshauptstadt München die komplette Gebührenfreiheit für die Betreuung von Kindergartenkindern ermöglichen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats soll die neue Regelung Anwendung finden in allen städtischen Kindergärten und Häusern für Kinder, die 3- bis 6-jährige Kinder betreuen. Außerdem soll sie gelten für die Kindergärten der Einrichtungen freigemeinnütziger und sonstiger Träger, die an der Münchner Förderformel teilnehmen. Die Kostenfreiheit soll unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt werden.
Diese geplante Neuordnung der Besuchsgebühren betrifft rund 29.400 Kindergartenkinder in München. Davon besuchen rund 15.800 Kinder städtische Einrichtungen und 13.600 Kinder Einrichtungen freigemeinnütziger und sonstiger Träger, die an der Münchner Förderformel teilnehmen. Diese Plätze befinden sich in insgesamt 560 Einrichtungen und umfassen rund 75 Prozent aller Kindergartenplätze in München.
Die Gebührenfreiheit für Kindergärten wird möglich, weil die Landeshauptstadt München die Besuchsgebühren noch weiter absenken wird, als es bereits im Oktober 2018 vom Stadtrat beschlossen worden ist. Die maximale Besuchsgebühr im Kindergarten wird ab 1. September nur noch 100 Euro betragen. Diese wird den Eltern aber nicht in Rechnung gestellt. Die Eltern von Kindergartenkindern sind faktisch freigestellt, weil der Freistaat Bayern ab 1. April einen monatlichen Zuschuss von 100 Euro gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt an die Einrichtung, in der das Kind betreut wird. Die neue Regelung bezieht sich nicht auf das Verpflegungsgeld.
Das Referat für Bildung und Sport hat eine neue Kindertagesstättensatzung entwickelt, die dem Stadtrat am 22. Mai zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Nach Vorstellung von Oberbürgermeister Dieter Reiter sollen auch Eltern-Kind-Initiativen, die nach EKI-Förderung bezuschusst werden, von den im Oktober 2018 beschlossenen und den jetzt geplanten Änderungen bei den Besuchsgebühren profitieren. Ein entsprechendes Modell wird aktuell vom Referat für Bildung und Sport erarbeitet.