Am Montag, 27. April, gegen 22.30 Uhr, gaben sich ein 26-jähriger und ein 19-jähriger Mann gegenüber einem 46-Jährigen als Polizeibeamte aus. Die Tat fand im Bereich des Herzog-Wilhelm-Parks statt. Die Beiden gaben an, eine Personenkontrolle bei dem 46 Jährigen durchzuführen.
Es gelang den Tatverdächtigen, den 46-Jährigen davon zu überzeugen, dass es sich um eine echte Polizeikontrolle handelte. Sie forderten im Verlauf der Tat die EC-Karte und die PIN des Mannes. Dieser gab beides bereitwillig heraus.
Im weiteren Verlauf gelang es den Tatverdächtigen, sich im Beisein des Geschädigten Zutritt zu dessen Wohnung zu verschaffen. Dort entwendeten die Verdächtigen eine Armbanduhr, Bluetooth-Kopfhörer, eine Kreditkarte und die EC-Karte. Der Wert der Tatbeute betrug mehrere hundert Euro. Im Anschluss verließen sie die Wohnung. Der Mann erkannte erst später, dass er Opfer einer Straftat geworden ist. Er erstattete nach der Tat Anzeige.
Kurz darauf, im Laufe des Donnerstages, 30. April, kamen beide Tatverdächtige erneut vor seine Wohnung. Sie gaben sich abermals als Polizeibeamte aus und wollten in die Wohnung gelassen werden. Dies verweigerte der 46-Jährige jedoch. Vielmehr fertigte er von den Tatverdächtigen Fotos und ein Video an. Die Tatverdächtigen verließen nun die Örtlichkeit. Die Bilder und das Video wurden der Polizei übergeben.
Eine zivile Streife der Altstadtwache (PI 11) konnte anhand dieser Bilder den 19-jährigen Tatverdächtigen, am 30. April, gegen 23.30 Uhr, noch in Tatortnähe vorläufig festnehmen. Bei ihm fanden sich Hinweise auf seinen mutmaßlichen Mittäter. Dieser konnte ebenfalls festgenommen werden. Beide Tatverdächtige gestanden die Taten und händigten die zuvor genannte Tatbeute aus. Bei dem 19-jährigen Tatverdächtigen wurde zudem eine geringe Menge Cannabis aufgefunden. Nach Beendigung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wurden beide Tatverdächtige wieder entlassen.
Die Ermittlungen wurden durch die Münchner Kriminalpolizei übernommen. Ein Zusammenhang mit dem Callcenter-Phänomen der „Falschen Polizeibeamten“ ist nicht gegeben.