Am Freitag, 12. Januar, gegen 13.45 Uhr, erhielt eine 79-Jährige einen Anruf eines angeblichen Polizisten. Dieser teilte ihr mit, dass eine Angehörige der Seniorin einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem eine Person verstorben wäre. Um eine Haftstrafe der Angehörigen abwenden zu können, sollte die 79-Jährige eine Kaution in Höhe von mehreren zehntausend Euro bezahlen.
Die Seniorin übergab daraufhin auf offener Straße in der Pacellistraße zweimal jeweils einen Teilbetrag der geforderten Summe an unbekannte Personen. Es handelte sich um zwei unterschiedliche Abholer. Erst im Nachgang wurde die Seniorin misstrauisch und verständigte die Polizei.
Täterbeschreibung:
Täter 1: Männlich, ca. 164 cm groß, ca. 55 Jahre alt, kräftige Statur, dunkler Teint, rundes Gesicht, gelbe Strickmütze, olivfarbener knielanger Mantel, dunkle Hose, dunkle Schuhe, führte eine dunkle Tasche ohne Trageriemen mit sich
Täter 2: Männlich, ca. 188 cm groß, ca. 28 Jahre alt, hagere Statur, dunkle kurze Haare, heller Teint, bekleidet mit einem schwarzen knielangen Mantel, schwarze Hose, schwarze Schuhe
Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich Pacellistraße, Lenbachplatz und Promenadeplatz (Altstadt) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten? Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 61, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Hinweis der Münchner Polizei:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte und auch andere angebliche Amtspersonen (z. B. Richter, Staatsanwalt, etc.) verwenden häufig den Trick, dass ein Familienmitglied bzw. ein Angehöriger einen schweren Unfall verursacht hat und nun zur Abwendung einer Haft oder sonstigen Festhaltung eine entsprechende Kaution fällig sei.
Vergewissern Sie sich durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen echten Anruf handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde.
Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde oder beim Polizeinotruf 110, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.