Maryam legt einer alten Dame die Manschette des Blutdruckmessgeräts an. Thorben bringt den Patienten auf der Station ihre morgendlichen Medikamente. Und Milena wickelt vorsichtig das Frühchen, bevor sie es zurück in den Brutkasten bringt. Einmal Seniorenheim, einmal Intensivstation im Krankenhaus und einmal Neugeborenenstation - drei verschiedene Arbeitsumgebungen, und trotzdem könnten die drei die Rollen tauschen und bräuchten nur wenig Einarbeitung. Denn bei allen geht es schließlich darum, Menschen zu pflegen und sie dabei zu unterstützen, gesund zu werden oder es zu bleiben.
Mit der Pflegeberufereform 2020 wurden daher die bislang getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengelegt und durch die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft ersetzt. Sie findet an einer Pflegefachschule statt und wird durch praktische Einsätze ergänzt. Die ersten zwei Ausbildungsjahre absolvieren alle gemeinsam. Wer die praktischen Einsätze in der Kinder- beziehungsweise Altenpflege absolviert und sich darauf spezialisieren möchte, kann im dritten Jahr entsprechende Schwerpunkte wählen und einen Abschluss als Altenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger machen.
Das ist aber kein Muss; Auszubildende können genauso gut die allgemeine Ausbildung weiterführen und mit der Prüfung zum Pflegefachmann beziehungsweise zur Pflegefachfrau abschließen. „Ein Ziel der Reform war, allen drei Pflegeberufen zu gleichem Ansehen zu verhelfen, weil sie gleichermaßen anspruchsvoll sind”, erklärt Petra Timm, Pressesprecherin eines Personaldienstleisters. „Zudem ist die Ausbildung nun kostenlos, und Auszubildende bekommen eine Vergütung bezahlt. All diese Maßnahmen sollen die Pflegeberufe auf Dauer attraktiver machen.”