Während des Pentenrieder Sommerfestes vom 18. bis zum 20. Juli gilt im Ort eine geänderte Verkehrsregelung. Während der gesamten Zeit des Festes gilt absolutes Halteverbot für folgende Bereiche: Südseite des Kirchenweges ab dem Einmündungsbereich Föhrengrund bis zur Kirche sowie Westseite des Kirchenweges ab der Kirche bis zum Einmündungsbereich Forststraße.