Seit Jahren läuft bereits der Streit um Ausweitung oder Bestandsicherung des Oberpfaffenhofener Sonderflugplatzes. Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) sah zwar Bestandsschutz des ursprünglichen Zustandes vor. Doch entschied die Regierung von Oberbayern im vergangenen Juli eine Änderungsgenehmigung für den Sonderflughafen, die aufs Heftigste von den umliegenden Gemeinden kritisiert wurde.
Will man nun den „Bestandsschutz des Sonderflughafens“ verteidigen, tun man sich schwer, was damit gemeint ist: Das LEP vor dem Juli 2008 oder inklusive der Änderungsgenehmigung.
Klar definierten die Starnberger Kreisräte, dass mit „Bestand“ der Zustand vor der Änderungsgenehmigung vom Juli 2008 gemeint sei. Der qualifizierte Geschäftsreiseflugverkehr, der mit der Erweiterungsgenehmigung möglich wäre, bleibe also ausgeschlossen. Außerdem machten sie deutlich, dass die Region durch den Flughafen Franz-Josef-Strauß für den allgemeinen Luftverkehr ausreichend erschlossen sei.
In einem nächsten Schritt waren die betroffenen, also in der möglichen Einflugschneise liegenden Gemeinden um Stellungnahmen gebeten worden, die sämtlich in eine Anhörung der Region vor dem Bayrischen Landtag münden sollen.
Die jüngst verabschiedeten Erklärungen der Würmtaler Gemeinden verlangen unisono die Sicherung des Sonderflughafens als Werks- und Geschäftsflughafen. Die Aufnahme von qualifiziertem Geschäftsreiseflugverkehr sei nicht erforderlich. Damit stellen sich die Gemeinden hinter die Forderung der Bürgerinitiativen, die den Geschäftsreiseverkehr auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen verbieten wollen.
Kritische Stimmen waren in den Gemeinden trotzdem hörbar. Zum Beispiel mahnte der Planegger Gemeinderat Philipp von Hirsch (CSU), nicht Gewerbe feindlich zu sein. Für internationale Firmen in der Region sei es ein erheblicher Standortfaktor, mit kleinen Geschäftsflugzeugen in Oberpfaffenhofen landen zu können. „Eine lokale Landemöglichkeit ist für sie genauso wichtig, wie ein U-Bahn-Anschluss“, bekräftigte von Hirsch.
Nun heißt es abwarten. Die Bürgerinitiativen sehen in den einheitlichen Stellungnahmen zwar einen Teilerfolg. Doch der Ausgang der Landtagsentscheidung ist noch ungewiss. Erst nach Prüfung und Anhörung vor dem Landtag werden die Gemeinden über mögliche rechtliche Schritte nachdenken können, sagte Markus Ramsauer von der Gräfelfinger Bauleitplanung. Und auch Florian Ernstberger (IGG) dämpfte die Erwartungen fürs Erste: „Vor Herbst tut sich da überhaupt nichts.“