Veröffentlicht am 22.02.2021 10:10

Ersatz für 34 Strommasten - Unterlagen einsehbar


Von red

Die Regierung von Oberbayern leitet auf Antrag der Lechwerke AG das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der seit 1956 bestehenden 110-kV-Freileitung Schongau - Peißenberg im Bereich der Marktgemeinden Peiting und Peißenberg sowie der Gemeinde Hohenpeißenberg ein. Der Bau soll 2022 / 2023 beginnen. Das Vorhaben umfasst den Rückbau von 34 Masten sowie den standortnahen Ersatzneubau. Die Leiterseile werden im betroffenen Abschnitt ebenfalls erneuert.

Die Leitung wird im rund 8,5 Kilometer langen Abschnitt innerhalb der vorhandenen Trasse verlaufen. Die Planungen sehen vor, für diesen Abschnitt Stahlgittermasten einzusetzen. Um eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Umwelt zu erzielen, werden einzelne Maste per Helikopter montiert.

Mit der Erneuerung der Leitung soll im Hinblick auf die wachsende Einspeisung von Sonnen- und Windenergie zugleich die Übertragungskapazität erhöht werden. Die Leitung schafft eine wichtige Verbindung zwischen dem nationalen Übertragungs- und dem regionalen Verteilnetz. Darüber hinaus wird die Versorgungszuverlässigkeit für die Verbraucher in der Region um Schongau, Peiting, Peißenberg und Lechbruck erhöht.

Pläne werden ausgelegt

Beide Maststandorte zu Beginn und Ende der Leitungsführung werden nicht verändert mit Ausnahme des Austausches von Leiterseilen und Armaturen. Zum Schutz von Bürgern und Mitarbeitern wird die sonst übliche Auslegung der Planunterlagen in Papierform in den betroffenen Gemeinden durch die Veröffentlichung im Internet als rechtlich maßgebliche Form ersetzt. Unabhängig davon werden die Planunterlagen zusätzlich in den Marktgemeinden Peiting und Peißenberg sowie in der Gemeinde Hohenpeißenberg ausgelegt.

Über sieben Brücken musst du geh'n ...

Ein Link zu den Planunterlagen ist (bis 22. März) auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern der Öffentlichkeit zugänglich. Dort sind sie etwas versteckt. Der Weg zum Link führt über diese Menü-Schritte:

1. www.regierung.oberbayern.bayern.de

2. Service

3. Planverfahren / Planfeststellungen

4. Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

5. Wirtschaft, Landesentwicklung, Verkehr

6. Energiewirtschaft

7. Planfeststellungsverfahren nach § 43 EnWG

Wie läuft es jetzt ab?

Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle einer (erstmaligen) Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden alle vom Vorhaben berührten öffentlichen, kommunalen und privaten Belange abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an.

Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt. Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von einem Monat (bis 22. April) Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei den auslegenden Gemeinden oder bei der Regierung von Oberbayern erheben.

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