Der Geschäftsführer der Bürgerstiftung Landkreis Starnberg, Gustav Huber, erinnert alle Institutionen im Landkreis Starnberg daran, dass bei der nächsten Runde von Vergaben nur Förderanträge, die bis 30. April 2023 eingegangen sind, berücksichtig werden können. Wer als gemeinnützige Vereinigung in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales oder Sport tätig ist, könne auf die finanzielle Unterstützung bei der Verwirklichung ihrer Projekte durch die Bürgerstiftung hoffen. Das Antragsformular und Erläuterungen finden Vereine und Organisationen auf der Homepage der Bürgerstiftung www.buergerstiftung-starnberg.de. Gustav Huber steht auch für telefonische Anfragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich ebenfalls auf der Internetseite. In der Vorstands- und Kuratoriumssitzung Ende Mai wird über die Vergabe der Mittel für das erste Halbjahr 2023 entschieden.