Seit dem 1. Juni ist in Gebäuden mit mindestens elf Wohnungen eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnraum ohne vorherige Genehmigung nicht mehr möglich.
„Der Freistaat Bayern hat nun endlich die von mir seit 2021 geforderte Möglichkeit geschaffen, um auf dem überhitzten Münchner Wohnungsmarkt noch mehr Mieterinnen und Mieter schützen zu können”, erklärt Oberbürgermeister Dieter Reiter. „Ich freue mich sehr über diesen Schritt, auch wenn ein solches stadtweites „Umwandlungsverbot“ schon seit zwei Jahren gelten könnte. Leider jedoch bleibt die Verordnung inhaltlich hinter den gesetzlichen Möglichkeiten des Baugesetzbuches zurück. Ich hätte mir eine schärfere Regelung gewünscht, nach der eine Umwandlung bereits ab vier Wohneinheiten in einem Gebäude hätte genehmigt werden müssen. Hiervon hätten noch mehr Mieterinnen und Mieter profitieren können. In der Verwaltung wird mit hohem Einsatz daran gearbeitet, den Vollzug umzusetzen.“
Die grundsätzliche Möglichkeit eines stadtweiten „Umwandlungsverbotes“ von Miet- in Eigentumswohnungen besteht seit der Einführung des § 250 Baugesetzbuch (BauGB) im Jahr 2021. Durch die Änderung der Gebietsbestimmungsverordnung – Bau zum 1.6.2023 hat der Freistaat Bayern nun die Voraussetzung geschaffen, dass eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnraum auch außerhalb von Erhaltungssatzungsgebieten unter einem Genehmigungsvorbehalt steht.
Vollzugsbehörde ist das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration. Informationen und das notwendige Antragsformular sind im Internet unter https://stadt.muenchen.de/service/info/bestandssicherung/10371911 zu finden.