Veröffentlicht am 13.09.2023 00:00

Wahlen und Entscheide


Von Elisabeth Schönberger

Die kommende Landtags- und Bezirkswahl sowie die parallel durchzuführenden zwei Bürgerentscheide in der Stadt Weilheim zur „Energiezentrale Kranlöchl” am 8. Oktober 2023 rücken näher. Die Stadt weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger für die Wahl durch eine Wahlbenachrichtigung, sowie für die Bürgerentscheide durch eine entsprechende Abstimmungsbenachrichtigung über ihr Wahllokal bzw. ihren Abstimmungsraum informiert werden.

Beantragung von Unterlagen

Sollte die Beantragung von Briefwahl- und Abstimmungsunterlagen gewünscht sein, steht hierzu nicht nur der schriftliche Antrag auf der Rückseite der jeweiligen Benachrichtigung zur Verfügung, sondern auch das Bürgerserviceportal der Stadt unter www.weilheim.de. Der Link sowie ein entsprechender QR-Code zur Online-Beantragung ist auf den Benachrichtigungen abgedruckt. Wenn die Anträge auf Briefwahl- bzw. Abstimmungsunterlagen schriftlich gestellt werden, müssen Angaben zum Familiennamen, zum Vornamen, zum Geburtsdatum sowie zur Anschrift enthalten sein.

Eingeschränkte Erreichbarkeit

Die Verteilung der Abstimmungs- und Wahlunterlagen erfolgt wie jedes Jahr durch das Einwohnermeldeamt. Es kann daher zu langen Wartezeiten und einer eingeschränkten Erreichbarkeit kommen. Die Stadt Weilheim bittet im Hinblick auf eine möglichst zügige Bearbeitung, die Wahl- und Abstimmungsunterlagen nur dann persönlich abzuholen, wenn eine postalische Übersendung aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist. Es wird ebenfalls gebeten, wegen nicht zwingend notwendiger Vorsprachen erst nach dem 9. Oktober 2023 im Einwohnermeldeamt vorzusprechen.

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