Veröffentlicht am 27.12.2023 00:00

Entlastungsbetrag nutzen

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich als „ehrenamtlich tätige Einzelperson” registrieren lassen, um hilfebedürftige Mitmenschen zu unterstützen. Diese Zertifizierung bietet die Möglichkeit, die Tätigkeit mit der Pflegeversicherung abzurechnen. Nötig ist neben der Registrierung eine achtstündige Schulung. Bislang fanden solche Schulungen im Landkreis Weilheim-Schongau stets online statt. Am Montag, 5. Februar 2024, veranstaltet nun die Fachstelle für Demenz und Pflege diese Schulung in Präsenz im Landratsamt Weilheim (Pütrichstr. 8).

Unkomplizierte Hilfe

Um die Familien und Dienste zu entlasten ist es möglich, sich ab Pflegegrad 1 durch eine ehrenamtliche Einzelperson unkomplizierte Hilfe zu holen und dies dann über den Entlastungbetrag mit der Pflegeversicherung abzurechnen. Ergänzend kann jede ehrenamtliche Einzelperson beispielsweise hilfebedürftige Nachbarn oder Bekannte bei Einkäufen unterstützen, zum Gottesdienst begleiten oder mit ihnen gemeinsam kochen und spielen. Auch Tätigkeiten im Haushalt oder Hilfe bei der Organisation des Pflegealltags gehören dazu. Eine solche Unterstützung kann ein- oder mehrmals die Woche, regelmäßig oder flexibel erfolgen. Die ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat mit der Pflegekasse abrechnen.

Voraussetzungen

Eine ehrenamtlich tätige Einzelperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der Person, die sie unterstützt, leben. Die ehrenamtlich tätige Einzelperson darf weder verwandt noch verschwägert (bis zum 2. Grad) mit der Person sein, die sie unterstützt: Somit kommen etwa Bekannte, Freunde oder Verwandte ab dem 3. Verwandtschaftsgrad (z.B. Nichte/Neffe) in Betracht. Zur Registrierung ist eine zielgruppen- und tätigkeitsgerechte Qualifikation notwendig. Diese kann durch eine kostenlose Basisschulung mit acht Unterrichtseinheiten à 45 Minuten erworben werden. Sie besteht aus den Themenbereichen „Betreuung Pflegebedürftiger”, „Kommunikation” und „Unterstützung bei der Haushaltsführung”.

IK-Nummer zwingend nötig

Vor der Teilnahme an der Schulung muss zwingend ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer) bei der ARGE IK unter www.dguv.de/arge-ik oder unter Tel. 030/130011340 beantragt werden. Derzeit dauert die Vergabe einer IK-Nummer bis zu 14 Tage. Sobald eine IK-Nummer vorliegt, wird gebeten, sich bei der Seniorenfachstelle für die Schulung anzumelden. Ansprechpartnerin ist Lisa Merlonetti, erreichbar unter Tel. 08861/2113183 oder per Mail an l.merlonetti@lra-wm.bayern.de. Weitere Informationen gibt es auch unter www.einzelperson-bayern.de.

north