Veröffentlicht am 02.08.2012 00:00

Dorfen · Nachtbaden verboten

In letzter Zeit häufen sich wieder Gäste im Dorfener Schwimmbad, die ihren Besuch in die Nachtstunden verlegen. Meist geht solchem Verhalten übermäßiger Alkoholkonsum voraus.

Abgesehen vom unrechtmäßigen Betreten des Geländes und der Lärmbelästigung besteht beim Baden unter Alkoholeinfluss eine nicht unerhebliche Gefahr für Leib und Leben.

In den Morgenstunden des 31. Juli wurden wieder zehn, zum Teil stark alkoholisierte Jugendliche und Heranwachsende – der Großteil davon aus Nachbargemeinden – gemeinsam von Polizei und Schwimmbadpersonal im Schwimmbad aufgegriffen. Die Stadt Dorfen und die Polizei weisen darauf hin, dass es sich bei solchen „Besuchen“ nicht um Kavaliersdelikte, sondern um den Straftatbestand eines Hausfriedensbruchs handelt und Strafanzeige erstatten wird.

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