90 Stimmkreise verteilen sich über ganz Bayern, davon alleine 30 in Oberbayern. Aus jedem Stimmkreis zieht je ein Direktkandidat in den bayerischen Landtag ein. Wer die meisten Erststimmen erhält, erringt das Mandat. Die Aufteilung der 90 weiteren Sitze wird durch das Verhältnis der Zweitstimmen ermittelt.
München-Bogenhausen (102)
München-Giesing (103)
(FDP Die Liberalen)
München-Milbertshofen (104)
(FDP Die Liberalen)
München-Moosach (105)
(CSU)
München-Ramersdorf (107)
München-Schwabing (108)
Ebersberg (113)
München-Land Nord (122)
München-Land Süd (123)
(FW Freie Wähler)
Nutzen Sie Ihre Chance auf Mitbestimmung
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Informationen zur Aufteilung der Zweitstimmen
Eine Partei, die 30 Prozent der Zweitstimmen erhält, hat Anspruch auf 30 Prozent der insgesamt 180 Sitze im Landtag. In diesem Beispiel wären das 54 Sitze. Diese werden zuerst von den Kandidaten belegt, die die Direktmandate gewonnen haben. Die übrigen Sitze gehen in der Reihenfolge an die Bewerber, die über die Bezirksliste nominiert wurden und die innerhalb ihrer Partei die meisten Erst- und Zweitstimmen errungen haben. So bestimmen die Wähler über die Reihenfolge der Bezirkslisten, anders als bei der Bundestagswahl. Wenn eine Partei nun mehr Direktmandate erreicht, als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen würde, darf sie alle erfolgreichen Direktkandidaten in den Landtag entsenden. Die überzähligen Mandate sind die Überhangmandate. Damit das Verhältnis zu den weiteren Parteien gewahrt bleibt, erhalten diese Ausgleichsmandate. So weit die Theorie. Und die Praxis? Wer soll die Mandate bekommen? Wir geben Ihnen auf dieser Seite eine Orientierung, damit Sie wissen, wer in den einzelnen Stimmkreisen antritt und welche Ziele die Politiker verfolgen.