Das Nutzungskonzept für den Wertstoffhof sieht vor, dass die Garchinger drei Mal in der Woche Wertstoffe abgeben können. Der Wertstoffhof soll maximal zehn Stunden pro Woche geöffnet sein. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird das Landratsamt München prüfen, wie weit nachbarschutzrechtliche Belange berührt werden. Die Stadt Garching hat ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben, das Bestandteil der Baugenehmigung ist.
Die derzeit stattfindenden Baumaßnahmen dienen auch, unabhängig vom Wertstoffhof, der Asphaltierung und Versickerung des Oberflächenwassers. Da der Bauhof zur Abwicklung seiner Aufgaben sowieso Wertstoff-Container benötigt, ist es naheliegend, die dann vorhandene Infrastruktur allen Garchingern zur Verfügung zu stellen. Diese Investition musste getätigt werden, obwohl der Bauhof mittel- bis langfristig in das Gewerbegebiet Hochbrück verlegt werden soll, denn die im Stadtentwicklungsprozess beschriebene Standortverlegung ist derzeit noch nicht anvisiert und in der mittelfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen.