Der Flughafen hat bei der zuständigen Regierung Oberbayern einen Feststellungsantrag zur Frage der Bestandskraft des 98. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses in Sachen Erweiterung des Flughafens gestellt. In der vorliegenden Entscheidung wird festgestellt, dass durch die FMG mit der Durchführung begonnen wurde. Hier geht es zum Beispiel um den S-Bahn-Tunnel zur Realisierung des Erdinger Ringschlusses, den Ausbau des Straßennetzes im Osten des Airports und die Erweiterung des Vorfelds Ost.
Dies hat laut der Regierung Oberbayern zur Folge, dass der 98. ÄPFB nicht mehr mit Ablauf von 10 Jahren außer Kraft tritt.