Immer mehr Kreuzungen werden auch in Ismaning durch Kreisverkehre ersetzt. Hier wird rund um eine Mittelinsel gefahren, was den Verkehrsfluss verbessert und die Unfallgefahr reduziert – allerdings nur, wenn alle Verkehrsteilnehmer die Regeln beachten. Hier ein paar wichtige Sicherheitstipps:
Diese beiden Verkehrsschilder kennzeichnen Kreuzungspunkte als Kreisverkehr: „Vorfahrt gewähren” (Dreieck mit rotem Rand) und „Kreisverkehr” (blauer Kreis mit drei weißen Pfeilen), siehe Bilder. Fehlt diese Kombination von Verkehrsschildern, handelt es sich nicht um einen Kreisverkehr. Damit gelten die allgemeinen Vorfahrtsrechte wie zum Beispiel „Rechts vor Links”.
Fahrzeuge, die sich schon im Kreisverkehr befinden, haben grundsätzlich Vorfahrt.
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Blinken verboten; Radfahrer geben beim Einbiegen kein Handzeichen.
Die Mittelinsel ist im Regelfall tabu, darf also nicht befahren werden. Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge mit großem Wendekreis wie etwa LKW, Busse oder landwirtschaftliche Maschinen.
Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist Blinken Pflicht; Radfahrer müssen bei der Ausfahrt ein Handzeichen geben.
Viele Kreisverkehre haben spezielle Übergänge für Fußgänger und Radfahrer, die quer über die Ein- und Ausfahrten führen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, um niemanden zu gefährden.