Veröffentlicht am 29.03.2011 00:00

Unterhaching · Begehren abgelehnt


Von red

Das Hin und Her um die Zukunft der Haupt- und Grundschule in der Fasanenstraße hat nun wohl endlich ein Ende gefunden. Erleichterung machte sich denn auch auf den Gesichtern der Unterhachinger Gemeinderäte breit, als Rathaussprecher Simon Hötzl den Beschluss des Verwaltungsgerichts München verlas:

Das geplante Bürgerbegehren gegen die Verlegung der Fasanenschule an die Stumpfwiese ist endgültig vom Tisch.

Wie geht es weiter mit der Fasanenschule?

Unterhaching · Streit um Fasanenschule Themenseite zur Achterbahnfahrt um die Fasanschule

Noch im Dezember hatten die Initiatoren per Eilantrag Klage gegen die Ablehnung ihres Bürgerbegehrens eingelegt. Das Bayerische Verwaltungsgericht München begründete den Beschluss damit, dass ein Verstoß gegen das Koppelungsgebot begangen worden ist. Entsprechend hatte es im Text der Initiatoren für das Bürgerbegehren gelautet: »Ich bin dafür, dass die Grund- und Hauptschule an der Fasanenstraße am derzeitigen Standort erhalten bleibt und für den gesamtem Bereich Fasanenpark keine Änderung des Bebauungsplans sowie der Nutzung vorgenommen wird«.

Zufrieden zeigte sich auch Unterhachings Bürgermeister Wolfgang Panzer. Wichtig sei jetzt, dass eine Richtungsentscheidung getroffen wurde und dass das Bürgerbegehren nicht gültig sei. Entsprechend käme es nun auch nicht mehr zu einem Bürgerentscheid. »Der Schulneubau auf der Stumpfwiese kann jetzt normal weitergeplant werden«, so Panzers Fazit. Die Sachlage sei darüber hinaus so eindeutig gewesen, dass es noch nicht einmal zu einer mündlichen Verhandlung gekommen war. »Das hätte auch keine weiteren Erkenntnisse gebracht«, erläuterte Hötzl. Die Antragsteller haben nun gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens zu tragen, dessen Streitwert das Gericht auf 2.500 Euro ansetzte.

Allerdings besteht noch bis zum 31. März die Möglichkeit, auch gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen. K. Kohnke

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