Veröffentlicht am 11.03.2013 00:00

Oberschleißheim · Luftrechtliche Genehmigung erteilt


Von red

München-Oberschleißheim-Hasenbergl · Mit Bescheid vom 28. Februar 2013 hat die Regierung von Oberbayern der Polizeihubschrauberstaffel Bayern die luftrechtliche Genehmigung erteilt, den Hubschrauberlandeplatz in Oberschleißheim selbstständig zu nutzen.

Danach ist es der bayerischen Polizei neben dem Flugbetrieb auch erlaubt ein Staffelgebäude mit Vorfeld und einer Betankungsanlage für Hubschrauber zu errichten. Betroffene Bürger werden durch entsprechende Nebenbestimmungen im Bescheid vor unzumutbarer Lärmbelästigung geschützt.

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Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft müssen entsprechend ausgeglichen werden. Der Umzug der Polizeihubschrauberstaffel Bayern vom bisherigen Standort am Flughafen München nach Oberschleißheim ist notwendig, da sich die Polizeihubschrauber am Flughafen dem allgemeinen

Flugbetrieb unterordnen müssen und dies die Einsatzbereitschaft erheblich einschränken kann.

Am Hubschrauberlandeplatz Oberschleißheim ist bereits seit 1962 die Hubschrauberstaffel der Bundespolizei stationiert. Sie verfügt über eine eigene luftrechtliche Genehmigung. Durch die gemeinsame Nutzung des Areals mit der Fliegerstaffel der Bundespolizei ergeben sich in Oberschleißheim zudem gewichtige polizeieinsatztaktische und flugbetriebliche Synergieeffekte.

Die Regierung von Oberbayern berücksichtigte im Genehmigungsverfahren die Stellungnahmen von zehn Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und wertete 264 Privateinwendungen aus. Sie prüfte insbesondere Aspekte des Fluglärms und die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Umwelt. Der Bescheid liegt vom 2. bis 15. April bei der Landeshauptstadt München, der Stadt Garching bei München und der Gemeinde Oberschleißheim zur Einsicht aus. Außerdem ist er ab sofort auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern unter www.luftamt-suedbayern.de (dort unter Aktuelles) abrufbar.

Die Polizeihubschrauberstaffel Bayern führte im Jahr 2011 etwa 2700 Flugbewegungen durch, davon die Mehrzahl zur Strafverfolgung und zur Vermisstensuche.

Auch im alpinen Bereich unterstützen die Hubschrauber der bayerischen Polizei bei der Suche und Bergung von Vermissten oder verletzten Personen.

Bei großen Schadensereignissen werden die Hubschrauber auch zu Evakuierungsmaßnahmen eingesetzt.

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