Veröffentlicht am 10.01.2018 00:00

Winterreifenpflicht beachten!


Von red
In den Alpen herrscht teilweise Schneeketten-Pflicht. Deshalb unbedingt einen Kettensatz dabei haben.	 (Foto: ADAC)
In den Alpen herrscht teilweise Schneeketten-Pflicht. Deshalb unbedingt einen Kettensatz dabei haben. (Foto: ADAC)
In den Alpen herrscht teilweise Schneeketten-Pflicht. Deshalb unbedingt einen Kettensatz dabei haben. (Foto: ADAC)
In den Alpen herrscht teilweise Schneeketten-Pflicht. Deshalb unbedingt einen Kettensatz dabei haben. (Foto: ADAC)
In den Alpen herrscht teilweise Schneeketten-Pflicht. Deshalb unbedingt einen Kettensatz dabei haben. (Foto: ADAC)

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 60 bis 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Damit kommen Winterreifenmuffel hierzulande relativ günstig weg, denn im Ausland werden Verstöße teils strenger geahndet. In Tschechien werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld in Einzelfällen sogar bis zu 5.000 Euro betragen.

Unterschiedliche

Vorschriften

Autofahrer müssen in Österreich von Anfang November bis 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben. Ansonsten drohen im Regelfall 35 Euro Bußgeld. Österreich und Tschechien schreiben eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern vor, was der Empfehlung des ADAC auch für deutsche Autofahrer entspricht. Hierzulande fordert der Gesetzgeber lediglich 1,6 Millimeter Profil. Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz. Autofahrer riskieren aber Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung. In Tschechien gilt seit 1. November bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben.

Teils

Schneeketten-Pflicht

Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung. Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: Hier entscheiden die lokalen Behörden häufig situationsabhängig.

Eine Ausnahme ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus vorgeschrieben.

In Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz können die Behörden auch die Verwendung von Schneeketten anordnen.

Winterurlauber sollten deshalb unbedingt an die eisernen Helfer denken. In den ADAC Geschäftsstellen gibt es bereits ab 59 Euro hochwertige Kettensätze, die den Prüfkriterien des TÜV und der österreichischen ÖNORM entsprechen.

Clubmitglieder können den praktischen Schneeketten-Mietkauf nutzen. Werden die Eisen nicht gebraucht und ist die Verpackung nicht beschädigt, können sie zurückgegeben werden und der Kaufpreis wird erstattet. Verrechnet wird lediglich eine Servicegebühr von drei Euro pro Tag. Die Rückgabeoption gilt nur für ADAC Mitglieder.

Fragen an den ADAC

Sie haben eine Frage an die ADAC Experten? Dann schreiben Sie uns! Per Post an ADAC Südbayern, Stichwort »Leserfrage«, Postfach 20 01 44, 80001 München oder per E-Mail an:

leserfrage@sby.adac.de

north