Die Mahlzeiten sind in Senioreneinrichtungen oftmals das Highlight des Tages. Zugleich ist die Verpflegung ein wichtiges Qualitätskriterium für die Einrichtungen. Daher stellt deren Gestaltung eine verantwortungsvolle Aufgabe dar. Das Coaching 'Seniorenverpflegung' des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unterstützt Senioren- und Tagespflegeeinrichtungen dabei, sich diesen Herausforderungen zu stellen und neue Wege zu gehen. Bayernweit wurden bereits 150 Einrichtungen gecoacht.
Das Coaching wird koordiniert vom Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und hilft Senioreneinrichtungen dabei, ihr Verpflegungsangebot zu verbessern und gemäß den Bayerischen Leitlinien Seniorenverpflegung gesundheitsförderlich, wertschätzend, nachhaltig und wirtschaftlich zu gestalten. Fachkräfte begleiten die teilnehmenden Einrichtungen über rund neun Monate. Das Coaching umfasst vier gemeinsame Veranstaltungen mit weiteren Senioreneinrichtungen und zwei individuelle Termine in der Senioreneinrichtung vor Ort. Im Coaching werden alle verpflegungsverantwortlichen Bereiche der Einrichtung, Leitung, Küche, Hauswirtschaft und Pflege, mit einbezogen. Die Themen reichen von den Rahmenbedingungen der Mahlzeiten über bedarfs- und bedürfnisgerechtes Verpflegen und verantwortungsvollen Einkauf bis hin zur erfolgreichen Kommunikation. Weitere Informationen zu den Inhalten und den Ablauf des Coachings sind abrufbar unter der Adresse https://www.kern.bayern.de/Seniorenverpflegung
Das Coaching steht grundsätzlich allen Senioreneinrichtungen offen, ob Tageseinrichtung oder Seniorenheim, unabhängig vom jeweiligen Träger. Wer Interesse an einer Teilnahme hat, kann sich den Bewerbungsbogen beim jeweils zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter der Adresse https://www.stmelf.bayern.de/ernaehrung/karte-gemeinschaftsverpflegung/index.html herunterladen. Dieser muss gemeinsam mit einem aktuellen Wochenspeiseplan zwischen dem 24. November und dem 19. Januar 2024 im zuständigen Amt postalisch oder per Mail eingereicht werden. Nach Ende der Bewerbungsfrist erhalten die Bewerber Rückmeldung bezüglich der Teilnahme. Im Frühjahr kann das Coaching in der Einrichtung dann starten.