Am Montag, 11. März, kam es gegen 16.10 Uhr an der Kreuzung In der Heuluss und Möwestraße zu einem Zusammenstoß zwischen einem Audi und einer Pedelec-Fahrerin. An der Kreuzung gilt die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links”. Beim Einfahren in den Kreuzungsbereich übersah die 71-jährige Radfahrerin, welche die Straße In der Heuluss in nördlicher Richtung befuhr, den von rechts kommenden Pkw einer 57-Jährigen, die auf der Möwestraße in südliche Richtung fuhr. Die Pkw-Fahrerin erfasste die Radfahrerin frontal, so dass diese auf die Fahrbahn gestoßen wurde. Die 71-Jährige trug zum Unfallzeitpunkt keinen Fahrradhelm und wurde schwer am Kopf verletzt. Sie musste vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Der entstandene Gesamtschaden betrug wenige tausend Euro. Die Münchner Verkehrspolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Durch das Tragen von Fahrradhelmen können Kopfverletzungen oft vermieden oder zumindest kann das Ausmaß der Verletzungen verringert werden. Obwohl das Tragen von Fahrradhelmen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt die Münchner Polizei grundsätzlich allen Fahrradfahrenden entsprechende Helme zu tragen.