Am Samstag, 13. April, erhielt die Polizei eine telefonische Mitteilung durch ein Mitglied des Angelvereins, dass drei Männer ohne Angelschein und ohne Gewässerkarte beim Angeln beobachtet worden seien. Die Männer konnten im Rahmen einer Tatortnahbereichsfahndung gegen 14.50 Uhr im Umkreis der Isarauen festgestell und einer Kontrolle unterzogen werden. Der Verdacht bestätigte sich. Auf die Täter kommt nun eine Anzeige nach dem Strafgesetzbuch – Fischwilderei – sowie eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz zu. Zudem wurden die mitgeführten Angel-Utensilien sichergestellt.