Am Mittwoch, 8. Mai, beobachtete ein Mitglied des Angelvereins gegen 18.50 Uhr einen ihm unbekannten Mann im Umkreis des Unterbrucker Weihers beim Fischen. Auf Ansprache versuchte der Mann mit seinen Angelutensilien zu flüchten, konnte jedoch bis zum Eintreffen einer Streifenbesatzung der Polizei Neufahrn festgehalten werden. Bei der anschließenden Kontrolle nach dem Fischereigesetz bestätigte sich der Verdacht, dass der Mann weder im Besitz einer gültigen Gewässerkarte noch eines Angelscheins ist. Auf den Täter kommt nun eine Anzeige nach dem Strafgesetzbuch – Fischwilderei – sowie eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz zu. Zudem wurden die mitgeführten Angelutensilien sichergestellt.
Fischwilderei: Angeln ohne Schein bringt Strafanzeige
Am Samstag, 13. April, erhielt die Polizei eine telefonische Mitteilung durch ein Mitglied des Angelvereins, dass drei Männer ohne Angelschein und ohne Gewässerkarte beim Angeln beobachtet worden seien. Die Männer konnten im Rahmen einer Tatortnahbereichsfahndung gegen 14.50 Uhr im Umkreis der Isarauen festgestell und einer Kontrolle unterzogen werden. Der Verdacht bestätigte sich. Auf die Täter kommt nun eine Anzeige nach dem Strafgesetzbuch – Fischwilderei – sowie eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz zu. Zudem wurden die mitgeführten Angel-Utensilien sichergestellt.