Veröffentlicht am 18.11.2024 06:00

Spürbare Entlastung


Von sb

Auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern als Vorhabenträgerin hat die Regierung von Oberbayern den Umbau der Anschlussstelle Dachau/Fürstenfeldbruck an der A8 München–Ulm mit Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Im Zuge des Vorhabens soll im nordöstlichen Bereich des Verkehrsknotenpunktes eine zusätzliche Abfahrtsrampe gebaut werden, die den von der Autobahn kommenden Verkehr zur Bundesstraße B471 in Richtung Dachau abfließen lässt.

Gesamtlänge von rund 865 Metern

Bislang müssen Fahrzeuge, die mit Zielrichtung Dachau von der Autobahn abfahren, die bereits bestehende Rampe im nördlichen Bereich der Anschlussstelle nutzen und über eine Ampelschaltung nach links abbiegen, um auf die Bundesstraße nach Dachau zu gelangen. Die neue Abfahrtsrampe, die einschließlich der Aus- und Einfahrtsstreifen mit einer Gesamtlänge von rund 865 Metern geplant ist, würde als Direktverbindung diesen Abbiegevorgang überflüssig machen. Damit wären auch die aktuell vorhandenen Ampelanlagen zur Steuerung der Verkehrsströme in Richtung Dachau nicht mehr erforderlich.

Sicherer und flüssiger machen

Der geplante Umbau der Anschlussstelle soll für eine spürbare Entlastung des Verkehrsknotens sorgen und gewährleisten, dass der weiträumige Verkehr auf der A 8 und der B 471 als wichtigen Bundesfernstraßenverbindungen noch sicherer und flüssiger fließen kann. Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Oberbayern die Stellungnahmen von 18 Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Demnach sollen zum Ausgleich der mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigung von Natur und Landschaft naturschutz- und waldfachliche Kompensationsmaßnahmen auf einer Fläche von knapp 1,3 Hektar durchgeführt werden.

Zwei Wochen
zur Einsicht

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Gemeinde Bergkirchen und der Stadt Olching zwei Wochen lang zur Einsicht aus. Er ist zudem seit 18. November auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar. Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig. Die Umsetzung der Ausbaumaßnahmen obliegt der Autobahn GmbH des Bundes.

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