Veröffentlicht am 27.11.2024 12:01

Stadt Starnberg bittet um Mithilfe beim Winterdienst


Von red

Wenn der Winter wieder mit Schnee und Eis Einzug hält, ist der städtische Betriebshof gefragt, die öffentlichen Straßen zu räumen und zu streuen. Dazu ist aber die Mithilfe und Rücksichtnahme aller Bürgerinnen und Bürger erforderlich.

Die Stadt Starnberg bittet beim Parken in engen Straßen darauf zu achten, dass die Räum- und Streufahrzeuge ungehindert vorbeifahren können, schließlich brauchen diese mindestens drei Meter Platz in der Breite. Straßenkreuzungen und Einmündungen müssen bei Schnee und Glätte frei von Fahrzeugen gehalten werden.

Die Anwohner werden zudem gebeten, selbst an ihre Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen vor den Häusern zu denken. Die Gehwege müssen bei Schnee-, Eis- oder Reifglätte werktags von 7 bis 19 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 18 Uhr geräumt und gestreut sein. Ist kein Gehweg vorhanden, bezieht sich die Räum- und Streupflicht auf einen 1,20 Meter breiten Streifen am Rande der Fahrbahn. Als Streugut sollen nur geeignete abstumpfende Stoffe (z.B. Sand oder Splitt) benutzt werden. Auftauende Streumittel sind in Ausnahmefällen wie z.B. Eisregen erlaubt.

Bepflanzungen auf Grundstücken, die an öffentliche Wege angrenzen, gilt es, vor dem ersten Schneefall soweit zurückzuschneiden, dass keine Schäden entstehen können (2,5 Meter Abstand vom Boden bei Pflanzen an Geh- und Radwegen, 4,5 Meter an der Fahrbahn).


Alle Hinweise für Anlieger zum Winterdienst sind im Internet unter www.starnberg.de zu finden.

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