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Feinstaub gilt als das derzeit schwerwiegendste Luftreinhalteproblem in Deutschland. (Foto: vn)

„Das Übel an der Wurzel bekämpfen“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Bürger gegen die Belastung durch Feinstaub gestärkt. Nach dem EUGH-Urteil aus der vergangenen Woche können Bürger ihre Gemeinden zwingen, Aktionspläne gegen eine zu hohe Feinstaubbelastung aufzustellen. Dem Urteil lag eine Klage des Münchners Dieter Janecek zugrunde, der sich mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) seit mehr als drei Jahren gegen die Überschreitung der EU-weit gültigen Feinstaubgrenzwerte in seiner Wohnstraße, der Landeshuter Allee, wehrt.
31.07.2008 12:51 Uhr
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