„Letztlich entscheiden die Bürger“
Die Regelung in der Münchner Friedhofssatzung, wonach nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention Nr.
12.02.2009 14:01 Uhr
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