Veröffentlicht am 12.02.2009 14:01

„Letztlich entscheiden die Bürger“

Hep Monatzeder hat die Münchner Aktivitäten gegen Kinderarbeiten mit initiiert. Trotz des Urteils „wird die Landeshauptstadt München die Ziele dieser Konvention der Vereinten Nationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterverfolgen“, verspricht er. (Foto: pi)
Hep Monatzeder hat die Münchner Aktivitäten gegen Kinderarbeiten mit initiiert. Trotz des Urteils „wird die Landeshauptstadt München die Ziele dieser Konvention der Vereinten Nationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterverfolgen“, verspricht er. (Foto: pi)
Hep Monatzeder hat die Münchner Aktivitäten gegen Kinderarbeiten mit initiiert. Trotz des Urteils „wird die Landeshauptstadt München die Ziele dieser Konvention der Vereinten Nationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterverfolgen“, verspricht er. (Foto: pi)
Hep Monatzeder hat die Münchner Aktivitäten gegen Kinderarbeiten mit initiiert. Trotz des Urteils „wird die Landeshauptstadt München die Ziele dieser Konvention der Vereinten Nationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterverfolgen“, verspricht er. (Foto: pi)
Hep Monatzeder hat die Münchner Aktivitäten gegen Kinderarbeiten mit initiiert. Trotz des Urteils „wird die Landeshauptstadt München die Ziele dieser Konvention der Vereinten Nationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterverfolgen“, verspricht er. (Foto: pi)

Die Regelung in der Münchner Friedhofssatzung, wonach nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt worden sind, ist nicht wirksam. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am 5. Februar entschieden. Die Münchner Richter stellten klar, dass einer Gemeinde die Zuständigkeit zum Erlass einer solchen Regelung fehle. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Die Ludwig Schneider Denkmale- und Stein AG, die sich überwiegend mit der Herstellung und Errichtung von Grabmalen befasst und dafür auch Natursteine aus Indien und anderen Ländern der Dritten Welt bezieht, hatte gegen die Satzung der Landeshauptstadt München einen Normenkontrollantrag gestellt. Steinmetz Schneider vertrat die Auffassung, die Bekämpfung der Kinderarbeit gehöre nicht zu den gemeindlichen Aufgaben. Im Übrigen werde er durch die Satzung unverhältnismäßig in seiner Berufsfreiheit beschränkt und in seinem Eigentumsrecht verletzt. Die Landeshauptstadt München muss ihre Friedhofssatzung nun ändern.

„Gesetzgeber muss reagieren“

„Letztlich entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, mit welchen Grabsteinen sie ihrer Toten gedenken wollen“, sagte Bürgermeister Hep Monatzeder zu dem Urteil. Die Landeshauptstadt München werde die Ziele der Konvention der Vereinten Nationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten trotz des Urteils weiter verfolgen. „Dabei werden wir auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Bevölkerung weiter für die Problematik ausbeuterischer Kinderarbeit in Steinbrüchen zu sensibilisieren.“ Joachim Lorenz, Referent für Gesundheit und Umwelt, sieht den Richterspruch positiv: „Durch das für uns zunächst einmal negative Urteil kommt Bewegung in die Sache. Das Problem ist nun wieder ganz oben in der Politik angekommen, der Gesetzgeber muss hier reagieren.“

Die Steinmetzinnung Oberbayern, die sich von Anfang an von der Klage ihres Kollegen Ludwig Schneider distanziert hatte, erklärte indessen, dass ihre Mitglieder trotz des VGH-Urteils weiterhin aus Drittländern nur zertifizierte Grabsteine beziehen wollen. „Nach wie vor steht die Innung voll hinter den Bemühungen der Landeshauptstadt, Kinderarbeit in der Wertschöpfungskette der Steine auszuschließen“, so Obermeister Markus Steininger. Zudem sprach sich die Innung dafür aus, auch zukünftig jede Initiative gegen ausbeuterische Kinderarbeit zu unterstützen.

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