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Schult Münchens Standesbeamte: Sub-Berater Sacha Hübner. (Foto: pi)

„Es besteht großer Beratungsbedarf”

„Heiraten“ dürfen sie schon seit 2001. Nur wo sich Homosexuelle in Deutschland das Ja-Wort geben dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland noch immer völlig unterschiedlich geregelt. In Bayern waren bislang allein die Notare zuständig; im Sommer dürfen Lesben und Schwule hierzulande erstmals auch zum Standesamt.
03.06.2009 13:20 Uhr
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