Ulrich Spät, Germering, fragt: Ich fahre beruflich viel mit dem Zug und nehme mir am Zielbahnhof ein Mietauto zur Weiterfahrt. Müssen die Fahrzeuge nicht mit Winterreifen ausgerüstet sein? An der letz
Nicht unbedingt. Das Gesetz sieht keine generelle Winterreifenpflicht vor. Daher sind die Vermieter nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten vollständig auf Winterreifen umzustellen. Allerdings müssen Kraftfahrzeuge seit Mai 2006 den Witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstet sein.
30.12.2009 12:23 Uhr
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