Nicht unbedingt. Das Gesetz sieht keine generelle Winterreifenpflicht vor. Daher sind die Vermieter nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten vollständig auf Winterreifen umzustellen. Allerdings müssen Kraftfahrzeuge seit Mai 2006 den Witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstet sein. Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Das heißt, der Mieter trägt mit seiner Reifenwahl am Mietauto die volle Verantwortung. Kommt es auf glatten Straßen mit Sommerbereifung zu einem Verkehrsunfall, können auf ihn trotz Vollkaskoschutz hohe Forderungen zukommen. Der ADAC empfiehlt, sich bereits bei der Reservierung mindestens 48 Stunden vor Übernahme bestätigen zu lassen, dass das gewünschte Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist. Einige Autovermieter bieten die Pneus als kostenpflichtige Zusatzausrüstung an. Aber: Kann das Unternehmen bei Fahrzeugabholung keinen Wagen mit Winterreifen anbieten, ist der Mieter berechtigt, die Annahme zu verweigern oder kann da-rauf bestehen, ein wintertaugliches Auto zu erhalten. Wird das Fahrzeug umgekehrt bei Anmietung mit Winterreifen ausgehändigt, ohne dass das Extra ausdrücklich bestellt oder der Mieter zuvor darauf hingewiesen wurde, so dürfen keine zusätzlichen Kosten verlangt werden. Die ADAC-Kooperationspartner Hertz und Sixt haben den größten Teil ihrer Mietwagenflotte entsprechend ausgerüstet. Alle ADAC-ClubMobile – die Mietwagen des Automobilclubs – sind an über 200 Stationen im Bundesgebiet anzumieten und sind mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet.