Veröffentlicht am 16.11.2020 11:04

Maskenpause in der Schule


Von Tanja Beetz
Ist seit zwei Jahren Bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus: Michael Piazolo. (Foto: Andreas Gebert)
Ist seit zwei Jahren Bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus: Michael Piazolo. (Foto: Andreas Gebert)
Ist seit zwei Jahren Bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus: Michael Piazolo. (Foto: Andreas Gebert)
Ist seit zwei Jahren Bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus: Michael Piazolo. (Foto: Andreas Gebert)
Ist seit zwei Jahren Bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus: Michael Piazolo. (Foto: Andreas Gebert)

Die Corona-Pandemie macht es auch im Schulbereich immer wieder notwendig, bestehende Regelungen zu überarbeiten, zu ergänzen oder manchmal auch deutlicher auf sie hinzuweisen. Kultusminister Michael Piazolo stellt klar: „Schülerinnen und Schülern ist es erlaubt, ihre Masken auf den Pausenflächen abzunehmen, wenn für einen ausreichenden Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern gesorgt ist. Gleiches gilt während einer Stoßlüftung im Klassenzimmer.”

„Wirksames Mittel”

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte mit Blick auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Schule auf das Fehlen einer expliziten Ausnahmeregelung selbst hingewiesen. Zugleich merkt das Gericht an, dass allerdings eine Regelung im Rahmenhygieneplan für die bayerischen Schulen existiert und somit die Tragepausen für die Schüler vorgesehen sind. „Maskentragen ist ein wirksames Mittel, das uns in der Schule dabei hilft, den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten. Entscheidend ist aber auch hier das Augenmaß. So waren Tragepausen immer schon in unserem Hygieneplan enthalten. Dieser Beschluss bestätigt uns, dass wir die Vorgaben für die Schulen mit sehr viel Bedacht treffen und dabei stets auf die Balance zwischen der Gesundheit der Schüler und ihrem Recht auf Bildung achten. Eine neue Handhabung brauchen wir nicht, denn sie existiert bereits”, so Piazolo weiter.

„Wünsche von Eltern aufgenommen”

Der Minister verkündete zugleich eine Neuerung, die bei vielen Eltern für ein Aufatmen sorgen dürfte: „Wir passen in Absprache mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Vorgaben für den Umgang mit Erkrankungen an. So dürfen Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe mit leichten Symptomen die Schule wieder besuchen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden keine schwereren Symptome entwickelt haben.” Ein ärztliches Attest oder ein negativer Corona-Test seien nicht erforderlich. Gleiches gelte für die Lehrkräfte im Freistaat. Grundschulkinder mit nur leichten Symptomen könnten wie bisher auch weiter die Schule besuchen. „Damit haben wir die Wünsche und Anregungen von zahlreichen Eltern aufgenommen. Uns ist dabei wichtig: Wir stellen weiterhin einen medizinisch verantwortungsvollen Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen während der Pandemie sicher – was oberstes Ziel sein muss. Gleichzeitig halten wir die zusätzliche Belastung für Schüler und Eltern so gering wie nur möglich”, so Piazolo.

north