Die Bayrische Staatsregierung und der Landkreis Erding gewährt den Sport- und Schützenvereinen jedes Jahr eine Vereinspauschale in Form von Übungsleiterzuschüssen. Die Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen müssen von den Vereinen bis spätestens Montag, 03. März 2025, beim Landratsamt Erding, Eva Haas, Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding, eingereicht werden. Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Entscheidend hierfür ist das Datum des Poststempels. Anträge, die nach diesem Termin eingehen dürfen, nicht mehr berücksichtigt werden.
Ab sofort kann der Antrag für die Vereinspauschale 2025 online über die Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck unter www.lra-ffb.de ausgefüllt und eingereicht werden. Stichtag für die Abgabe der Anträge samt Unterlagen ist am Montag, 3. März. Diese Stichtagsregelung ist eine Ausschlussfrist, die Ausnahmen oder Härtefallregelungen verbietet. Die Anträge sollten frühzeitig eingereicht werden, sodass eventuelle Ergänzungen noch fristgerecht nachgereicht werden können. Fragen zur Beantragung werden unter Tel. 08141/519-373 beantwortet.