Das Landratsamt Weilheim-Schongau erinnert alle Sport- und Schützenvereine an die rechtzeitige Beantragung der Vereinspauschale. Die Anträge können auf der Homepage des Landratsamtes unter www.weilheim-schongau.de heruntergeladen werden. Die Antragstellung ist auch online möglich. Die Antragsfrist endet am Freitag, 1. März. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Vereine, die 2023 einen Energiepreiszuschuss erhalten haben, müssen dem Landratsamt bis spätestens Dienstag, 30. April, einen Verwendungsnachweis mit dem Nachweis ihrer Energieausgaben vorlegen. Wird dieser nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, muss der ausbezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen werden. Die Unterlagen dazu sind ebenfalls unter der Rubrik Vereinspauschale auf der Homepage des Landratsamts bereitgestellt. Weitere Auskünfte werden unter Tel. 0881/6811254 oder per Mail an kommunalamt@lrawm.bayern.de erteilt.