Die Bayrische Staatsregierung und der Landkreis Erding gewährt den Sport- und Schützenvereinen jedes Jahr eine Vereinspauschale in Form von Übungsleiterzuschüssen. Die Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen müssen von den Vereinen bis spätestens Montag, 03. März 2025, beim Landratsamt Erding, Eva Haas, Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding, eingereicht werden. Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Entscheidend hierfür ist das Datum des Poststempels. Anträge, die nach diesem Termin eingehen dürfen, nicht mehr berücksichtigt werden.
Unterlagen und weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Erding unter: www.landkreis-erding.de/buerger-verwaltung/kultur-bildung-sport/sport/sportfoerderung.