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Hep Monatzeder hat die Münchner Aktivitäten gegen Kinderarbeiten mit initiiert. Trotz des Urteils „wird die Landeshauptstadt München die Ziele dieser Konvention der Vereinten Nationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterverfolgen“, verspricht er. (Foto: pi)

„Letztlich entscheiden die Bürger“

Die Regelung in der Münchner Friedhofssatzung, wonach nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention Nr.
12.02.2009 14:01 Uhr
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Juristische Erstberatung
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