Veröffentlicht am 17.03.2025 09:40

Zebrastreifen in Regenbogenfarben zunächst abgelehnt


Von Beatrix Köber
Der Zebrastreifen in der Ganghoferstraße kann laut Straßenverkehrsordnung nicht in Regenbogen eingefärbt werden. (Foto: kö)
Der Zebrastreifen in der Ganghoferstraße kann laut Straßenverkehrsordnung nicht in Regenbogen eingefärbt werden. (Foto: kö)
Der Zebrastreifen in der Ganghoferstraße kann laut Straßenverkehrsordnung nicht in Regenbogen eingefärbt werden. (Foto: kö)
Der Zebrastreifen in der Ganghoferstraße kann laut Straßenverkehrsordnung nicht in Regenbogen eingefärbt werden. (Foto: kö)
Der Zebrastreifen in der Ganghoferstraße kann laut Straßenverkehrsordnung nicht in Regenbogen eingefärbt werden. (Foto: kö)

Der Juni gilt als sogenannter „Pride-Month“, als Gedenkmonat, der lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und queeren ( LGBTQ) Menschen gewidmet ist. Anlässlich des Pride-Month 2025 sollte der Zebrastreifen in der Ganghoferstraße auf Höhe der Anglerstraße in Regenbogenfarben gefärbt werden, so regte es eine Bürgerin bei der Bürgerversammlung 2024 auf der Schwanthalerhöhe an. Die Straßenverkehrsbehörde sieht nach geltendem Recht jedoch keine Möglichkeit, diesen Bürgerwunsch zu erfüllen. Demnach muss der Zebrastreifen weiß bleiben. Alternativ aber könnte ein Kunstwerk installiert werden.

Die Regenbogenfarben gelten allgemeinhin als Zeichen für die LGBTQ-Gemeinschaft bzw. für Offenheit und Toleranz. Im Westend könnten die Regenbogenfarben – zumindest einen Monat lang im Jahr, nämlich im Juni – den Zebrastreifen an der Ganghoferstraße bunter machen. Dieser Vorschlag einer Bürgerin war bei der Bürgerversammlung mehrheitlich an die Stadtverwaltung empfohlen worden. Das Mobilitätsreferat (MOR) erklärt dazu nun, dass es als Straßenverkehrsbehörde die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen „ausschließlich nach den geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO)“ anordnen dürfe.
Dieser zufolge werden für einen Fußgängerüberweg auf dem Fahrbahnbelag weiße Streifen, die sogenannten Zebrastreifen, markiert. „Von diesen rechtlichen Vorgaben kann nach Auffassung des Mobilitätsreferats nicht abgewichen werden“, erklärt die Behörde. Zum Schutz von Fußgängern und v. a. Schulkindern sei es überaus wichtig, dass Zebrastreifen im gesamten Stadtgebiet entsprechend der Vorschriften markiert und beschildert werden und als solche für alle Verkehrsteilnehmer sofort und klar erkennbar sind.
„Im Ergebnis kann die Straßenverkehrsbehörde im Mobilitätsreferat aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Einfärbung des Zebrastreifens in Regenbogenfarben innerhalb der Verkehrsanlage befürworten“, heißt es vom MOR. Jedoch gelte diese Regel eben nur innerhalb der Verkehrsanlage.

Kunstprojekt möglich

Außerhalb des Zebrastreifens aber könnte das Anbringen von Regenbogenfarben durchaus genehmigt werden. Das MOR fragte deswegen beim Kreisverwaltungsreferat nach (KVR), das diese Möglichkeit in Aussicht stellt. Wenn Privatpersonen eine Art Kunstwerk an bzw. neben dem Zebrastreifen installieren möchten, könnten sie ihre Idee beim KVR vorbringen. Und falls keine Verkehrszeichen nachgeahmt, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigt wird, gäbe es auch Chancen auf Umsetzung.
„Sofern dem Kreisverwaltungsreferat ein Konzept vorgelegt würde, das den geltenden Vorschriften der StVO entspricht, so könnte die Genehmigungsfähigkeit entweder einer temporären Kunstaktion im öffentlichen Raum oder einer Sondernutzung im öffentlichen Interesse geprüft werden“, heißt es.
Für Irritation sorgt jedoch die weitere Ausführung im Schreiben des MOR, das jüngst dem Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe (BA 8) zuging. Dort heißt es: „Eine Färbung zwischen den weißen Streifen oder am Rande ist dabei vorstellbar, muss aber im Einzelfall geprüft werden.“ Über die „unlogische“ Erklärung der Behörde wundert man sich im BA: „Der Zebrastreifen muss weiß bleiben, aber zwischendrin bunt einfärben wäre dann okay?“, fragt u. a. Sibylle Stöhr (Grüne), Vorsitzende des Gremiums. Die, wenn auch als unklar befundene Einschätzung des MOR will man nun an die Bürgerin weitergeben, die den Antrag gestellt hatte. Eventuell will sie sich mit einer neuerlichen Anfrage für ein Kunstprojekt an die Behörde wenden.

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