Da waren sich alle Fraktionen im Bezirksausschuss Pasing/Obermenzing (BA) einig: Gegen die immer dreister parkenden Autofahrer auf dem Gelände der Blutenburg und der Zufahrtswege muss endlich eingeschritten werden. Nicht nur zu den regelmäßigen Festen, wie das vor Kurzem stattgefundene Obermenzinger Dorffest, stellen fußmüde Schlossbesucher ihre Autos in unmittelbarer Nähe ab. Auch Familienfeste oder „normale“ Restaurantbesuche werden als Anlass für kurze Parkwege genommen.
„Dieses verkehrswidrige Parken hat in letzter Zeit einfach überhand genommen. Maßnahmen sind da mehr als geboten, zumal das wilde Parken für Spaziergänger und vor allem Kinder nicht ungefährlich ist“, pflichtete BA-Vorsitzende Christian Müller bei.
Den Vorstoß in Richtung Parkregelung machte die CSU mit einem einstimmig beschlossenen Antrag, demzufolge das Parken unmittelbar um den Schlossbereich schärfer geahndet, aber vor allem das idyllische Gelände mit seinem hohen Freizeitwert wieder aufgewertet werden soll. Lediglich der kurzfristige und notwendige Lieferverkehr könne geduldet werden, heißt es in dem Antragsschreiben.
Schließlich handele es sich um ein Landschaftsschutzgebiet, pflichtete CSU-Fraktionsvorsitzender Frieder Vogelsgesang den Initiatoren Maria Osterhuber-Völkl, Sven Wackermann und Katrin Högn bei.
Als ersten Schritt wünschten sich die Antragsteller ein radikales Beschneiden der Hecken, damit Warn- und Verbotsschilder wieder sichtbar würden. „Die Beschilderung der viel frequentierten Radwegverbindungen soll um einen Hinweis auf Schloss Nymphenburg ergänzt werden und die wünschenswerte Beleuchtung des Schlosses bei Dunkelheit soll überprüft werden“, ergänzte Vogelsgesang.
Unmittelbare Polizeikontrollen laufen nach wie vor zu Zeiten der Blutenburgfeste. „Da bringen wir Verstöße zur Anzeige. Bei nachrangigen Festen werden wir leider seltener hinzugerufen“, erläuterte Ludwig Meier von der Polizeiinspektion Pasing. Trotzdem meinte Müller optimistisch: „Nun wird sich das Baureferat und sicher auch die Schlösser- und Seenverwaltung entsprechend der Grünanlagensatzung näher mit unserem Antrag beschäftigen.“