Dürfen Bürger als Hindernis abgestellte E-Scooter selbst aus dem Gefahrenbereich (z.B. Gehwegen / U-Bahn-Zugang) bewegen? Wir haben beim ADAC Südbayern nachgefragt.
Rudolf Vogel erklärt: „Dürfen ja, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Aber: Die Roller haben durch ihren Akku ein höheres Gewicht und es ist fraglich, wie sich die Roller in abgesperrtem Zustand überhaupt bewegen lassen. Nach Auskunft unserer Juristen haftet man in dem Fall bei Beschädigungen, beispielsweise am Roller selbst oder wenn man beim Heben etwa ein parkendes Auto beschädigt.