Die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2022 war am 2. Oktober 2023 fällig. Wurde die Deadline 2. Oktober überschritten, muss gegebenenfalls mit Verspätungszuschlägen von mindestens 25 Euro pro Monat gerechnet werden. Um das zu vermeiden, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. In begründeten Fällen, z.B. einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einem Umzug, kann dies erfolgreich sein. Alternativ kann Hilfe aus dem steuerberatenden Gewerbe in Anspruch genommen werden. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist hierbei meist die günstigere Variante. Damit weitet sich das Zeitfenster um ganze zehn Monate bis Ende Juli 2024.