Die Europäische Union will bis 2050 klimaneutral sein. Vor diesem Hintergrund wurde die Europäische Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) eingeführt. Sie legt fest, dass bis 2025 eine EU-einheitliche Skala für Energieeffizienzklassen von A bis G eingeführt wird. Bis 2028 sollen alle neuen privaten Bauten emissionsfrei und idealerweise mit Solaranlagen ausgestattet sein. Bis 2030 ist geplant, dass Wohngebäude der Klassen H, G und F mindestens auf die Klasse E und bis 2033 auf die Klasse D verbessert werden müssen. Die EPBD muss nun bis Mai 2026 noch in nationales Recht überführt werden. Übrigens: Grundsätzlich gilt in Deutschland laut GEG bereits jetzt eine Pflicht zur energetischen Sanierung von Immobilien nach einem Besitzerwechsel. Selbst wer als langjähriger Eigentümer davon bisher nicht betroffen war, sollte sich im Hinblick auf die künftigen EU-Pflichten Gedanken machen und idealerweise Rücklagen für energetische Sanierungen aufbauen.
Grundsteuerreform: Es wird Gewinner und Verlierer geben
Ab 2025 darf die alte Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft, da sie auf Immobilienwerten basieren, die erheblich vom heutigen Marktwert abweichen. Die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer wird Eigentümern mit dem Grundsteuerbescheid der jeweiligen Kommune mitgeteilt. Voraussetzung dafür ist, dass die Kommunen die neuen Hebesätze beschlossen haben, wozu sie seit Herbst 2024 angehalten sind. Der erste Vorauszahlungstermin für die Grundsteuer ist der 15. Februar 2025. Bis dahin müssen die Steuerbescheide auf Grundlage der neu definierten Hebesätze versendet werden. Eine unvermeidliche Folge der Neubewertung ist, dass es für einzelne Eigentümer zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen kann.