Über die Forst-Kasten-Allee führt bei der Zufahrt zum Parkplatz am Südende des Waldfriedhofs ein gegenläufiger gemeinsamer Geh- und Radweg. Wegen parkender größerer Anhänger, Caravans und Wohnmobile ist die Sicht dort stark eingeschränkt, was zu Gefährdungen führt. Auf Wunsch eines Bürgers wurde daher an der Forst-Kasten-Allee ein absolutes Haltverbot auf einer Länge von 20 Meter veranlasst.
Auf Initiative der CSU fordert der Bezirksausschuss im Münchner Süden (BA 19) zudem eine Kurzparkzone in der Forst-Kasten-Allee (zwischen den Masten 4 und 11 sowie 15 und 17). Besucher des Waldfriedhofs sollen so leichter einen Parkplatz finden. Die Kurzparkzone erlaubt maximal drei Stunden Parken zwischen 8 und 19 Uhr.
Auf der „Autobahn-Seite” der Allee brauche es ein absolutes Halteverbot bis zum Radweg gegenüber Lichtmast 17. „Damit ist gewährleistet, dass Friedhofbesucher und Besucher von Beerdigungen ausreichend Parkmöglichkeit haben und das Parken im Grünstreifen unterbleibt”, begründete Reinhold Wirthl (BA 19) die Forderung.