Die Bürgerversammlung hatte einen Zebrastreifen und eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h im Bereich des REWE-Markts in der Züricher Str. 92 empfohlen. Begründet wurde der Wunsch mit Sichtproblemen und zu hoch empfundenen Geschwindigkeiten des Fahrverkehrs. Allerdings gilt dort an der Züricher Straße bereits Tempo 30.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die Züricher Straße ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen weiterhin nicht möglich, teilte das städt. Mobilitätsreferat mit. Es verwies darauf, dass der „Zebra-Wunsch” zuvor schon bei der Bürgerversammlungsempfehlung 2021 Thema war. Damals wurde der Wunsch abgelehnt, weil die Zahl der Fußgänger an der Stelle niedrig war (21 statt der nötigen 50 pro Stunde) und die nächste Ampel nah (100 m entfernt) ist. Auch die Neufassung der Straßenverkehrsordnung 2024, welche die Anordnung von Zebrastreifen erleichtert, änderte an der Züricher Straße nichts.