Bäume, Sträucher und Hecken verschönern das Ortsbild, dürfen jedoch keinesfalls Fußgänger, Rad- und Kraftfahrer im öffentlichen Verkehrsraum behindert. Nicht nur die Straßenverkehrsbehörde, sondern auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen sind für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich. Die Stadt Starnberg bittet deshalb alle Grundstückseigentümer um eine Überprüfung und gegebenenfalls um den Rückschnitt der eigenen Bäume, Hecken und Sträucher. Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Meter einzuhalten, für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 Meter betragen. Weiter sind die Bäume auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit, zu untersuchen und dürres Geäst bzw. dürre Bäume ganz zu entfernen. Straßenlampen, Verkehrsschilder und Straßennamensschilder müssen freigehalten werden. Nähere Infos sind bei der Stadt Starnberg unter Tel. 08151/7720 erhältlich.