Bäume, Sträucher und Hecken verschönern das Starnberger Ortsbild. Häufig kommt es jedoch vor, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer behindert werden. Überhängender Bewuchs schränkt die Sicht massiv ein und verdeckt Straßenlampen, Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder. Darüber hinaus stellt auch die Einengung der Gehsteige durch überwachsende Gehölze für die Fußgänger nicht nur eine Erschwernis dar, sondern manchmal auch eine Gefährdung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörde ist, sondern dass auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind. Die Stadt Starnberg bittet deshalb alle Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurück zu schneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Dürre Bäume und Äste können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr bedeuten und müssen, wenn sie den öffentlichen Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden.
Für die Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt folgendes:
Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Meter einzuhalten.
Für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 Meter betragen.
Die Bäume sind auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit, zu untersuchen und dürres Geäst bzw. dürre Bäume ganz zu entfernen.
Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamenschildern sind Bäume, Hecken und Sträucher so weit zurück zu schneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann. Grundstückseigentümer sollten bedenken, dass sie bei Unfällen und Sachbeschädigungen für Schäden haftbar gemacht werden können. Durch ihr pflichtbewusstes Handeln können Grundstückseigentümer mithelfen, Unfälle und Sachbeschädigungen zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger, Unannehmlichkeiten und Entschädigungsansprüche ersparen. Die Stadt Starnberg dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung.