Bei der Bürgerversammlung vor zwei Jahren hatte ein Stadtteilbewohner gefordert, dass zwei Ampeln im Viertel neu eingestellt werden, sodass der Radverkehr genauso lange Grün hat wie Autofahrer. Konkret geht es um die Ampeln an der Barth-/Ridlerstraße (Zufahrt südliche Westendstraße) und an der Elsenheimer-/Westendstraße. Auch sollten seiner Ansicht nach Steuerungseingriffe von Bussen nicht länger zur Kürzung der Radverkehrsgrünzeit führen. Daher regte er an, eine einmal zugunsten der ÖPNV (Öffentlicher Personen-Nah-Verkehr)-Beschleunigung abgebrochene Grünphase des Radverkehrs nach Abwicklung des Beschleunigungsvorgangs wieder fortzusetzen.
Das Mobilitätsreferat (MOR) kümmerte sich um den Bürgerwunsch aus dem Westend und will ihn nun zum Teil erfüllen.
An den beiden Ampeln Barth-/Ridlerstraße und Elsenheimer-/Westendstraße gilt für Rad- und Fußverkehr die gleiche Ampel. Zu Tageszeiten mit hohem Fahrverkehrsaufkommen ergibt sich dort ein Verkehrsablauf, bei dem die Grünzeit des Fuß-/Radverkehrs bereits endet, während die Grünzeit des parallelen Fahrverkehrs darüber hinaus verlängert wird. „Der Zeitversatz zwischen dem Rotbeginn für den Fuß-/Radverkehr und dem Rotbeginn für den parallelen Fahrverkehr also groß ist“, so stimmt das MOR dem Bürger zu. Daran soll sich jetzt etwas ändern.
„In den gegenständlichen Zufahrten ging die Bevorrechtigung des geradeausfahrenden Radverkehrs durch den rechtsabbiegenden Fahrverkehr durchweg konfliktfrei vonstatten“, so zeigen es Untersuchungen laut MOR. Die Radwege seien durch Autofahrer jeweils weithin einsehbar, sodass herannahende Radfahrer zuverlässig berücksichtigt werden könnten. Für Bus- oder Lkw-Führer hingegen seien die Sichtverhältnisse beim Abbiegen noch immer ungünstig (Grund: toter Winkel), weiß man im MOR. Daher habe sich die Behörde entschlossen, den Belangen des Radverkehrs stärker Rechnung zu tragen und dem Bürgerantrag zu folgen: „Im vom ÖPNV unbeeinflussten Programmablauf wird die vorzeitige Abschaltung des kombinierten Fuß-/Radverkehrs aufgehoben, sodass die Grünzeit des Radverkehrs bis auf den Schutzzeit bedingten minimalen Zeitversatz an die Grünzeit des parallelen Fahrverkehrs angeglichen wird.“
Im Schaltungsmodus der Busse werde zwar differenziert, jedoch nicht – wie im Bürgerantrag gewünscht – eine einmal abgebrochene Programmphase nach Abmelden des ÖPNV-Fahrzeugs wiederaufgerufen.