Einwohnerversammlung
Am Mittwoch, 18. Februar, führt der BA eine Einwohnerversammlung zum Thema „Bau eines Kompro-B-Hauses in der Paosostraße“ durch. Ziel ist die Information aller Anwohner und Interessierter. Die Veranstaltung findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses Pasing statt. Beginn ist um 20 Uhr.
Neue Paul-Gerhardt-Allee
Unter dem Thema „Zentrale Bahnflächen München - Pasing, Wohnen und Arbeiten an der Paul-Gerhardt-Allee“ sind bis zum 6. März im PlanTreff, der Informationsstelle zur Stadtentwicklung in der Blumenstraße 31, Präsentationen von städtebaulichen Konzepten und Ideen für die Paul-Gerhardt-Allee zu besichtigen. Das rund 38 Hektar große Gebiet im Osten von Pasing gehört zu einem der größten Umstrukturierungsgebiete Münchens.
Saubere Spielplätze
Nahe der Spielplätze an der Benediktiner- und der Silberdistelstraße werden in Kürze Tütenspender aufgestellt. Damit kommt die Stadtverwaltung dem Anliegen von Bürgern und dem Bitten des BA nach, die Masse an Hundehaufen in diesem Gebiet einzudämmen.
Fahrradstraße Marschnerstraße?
Fürs Erste lehnte das KVR den BA-Antrag auf Umwandlung der Marschnerstraße in eine reine Fahrradstraße ab. Trotzdem will sich der BA weiterhin in den Unterausschüssen Gedanken zu dem Thema machen und mit neuen Vorschlägen aufwarten.
Haltverbot in der Maria-Eich-Straße
Für den 12. Februar ist um 17.30 Uhr ein Ortstermin mit der Polizei und Sachverständigen in der Maria-Eich-Straße anberaumt. Dabei soll ein generelles Halteverbot in der Straße diskutiert werden. Alle interessierten Bürger sind dazu eingeladen.
Gefährliche Bahnunterführung
Der BA weist das Baureferat in einer Anfrage darauf hin, dass in der Bahnunterführung Bärmannstraße gefährliche quer verlaufende Wasserablaufrinnen die Sicherheit der Radfahrer gefährden. Diesen Baufehler bittet der BA nun zu beheben.
Unsichere Beer-Waldbrunn-Straße
Wegen erhöhtem Gefährdungspotential für Fußgänger und Radfahrer fordert der BA das KVR auf, das absolute Halteverbot in der Beer-Waldbrunn-Straße wieder aufzuheben. Grund dafür ist vermehrtes Überholen in der Halteverbotslücke oder sogar das Ausweichen auf den Fußweg. Entgegen des Tempo-30-Limits wird damit die Straße zu einer Schnellfahrstrecke im Wohngebiet.