Der Sozialverband VdK fordert die Wiederbelebung der so genannten „Rente nach Mindesteinkommen”, um Geringverdiener stärker vor drohender Altersarmut zu schützen. Bei diesem bis 1991 wirksamen Instrument werden niedrige Entgelte bei der Berechnung der Rente um die Hälfte erhöht, höchstens auf 75 Prozent des Durchschnittseinkommens. Allerdings müssen die Betroffenen mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Ulrike Mascher, die Vizepräsidentin des VdK Deutschland und Landesvorsitzende des VdK Bayern, sieht darin im Gegensatz zur Bundesregierung auch keinen Systembruch in der Gesetzlichen Rentenversicherung: „Von 1972 bis 1991 war die Rente nach Mindesteinkommen fester Bestandteil unseres Rentensystems. Noch heute werden Beitragszeiten vor dem Stichtag 1.1.1992 bei entsprechend niedrigem Einkommen höher bewertet”, erklärte Mascher. Darüber hinaus fordert der VdK, die Riester-Rente künftig nicht mehr in voller Höhe auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. „Diejenigen, die trotz geringen Einkommens zusätzlich privat vorgesorgt haben, dürfen am Ende nicht die Dummen sein”, betonte Mascher. Der VdK fordert daher einen Freibetrag, der vor dem Zugriff des Staates geschützt sein müsse. Sonst fehle der Anreiz für Geringverdiener, zusätzlich private Altersvorsorge zu betreiben.
Außerdem fordert der VdK, dass die Rentenversicherungsbeitragszahlungen für Arbeitslosengeld II-Empfänger deutlich erhöht werden, so dass auch Langzeitarbeitslose wieder Rentenanwartschaften in nennenswerter Höhe erzielen können. Zurzeit werde für Bezieher von Arbeitslosengeld II nur noch ein Minibeitrag auf der Basis eines halben Minijobs bezahlt, so dass man für ein Jahr Arbeitslosigkeit gerade mal eine Rentenanwartschaft von 2,15 Euro erwirbt, erklärte Mascher. Außerdem müsse auch das Schonvermögen bei Hartz IV erhöht werden. Mascher: „Man kann den Menschen nicht ständig sagen, sie müssen privat fürs Alter vorsorgen, und ihnen dann im Falle der Arbeitslosigkeit das Ersparte wieder wegnehmen.”
Auch eine Einbeziehung der so genannten Solo-Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung ist nach Auffassung des VdK dringend geboten. „Friseure, Kellner, Kraftfahrer und andere Geringverdiener, die auf eigene Rechnung arbeiten, müssen in die gesetzliche Pflichtversicherung. Sonst ist bei vielen von ihnen Altersarmut vorprogrammiert”, betonte die VdK-Vizechefin.