Veröffentlicht am 10.03.2009 11:11

Umstrittene Vorfahrt


Von US
Unklare Verhältnisse: Warum ist nach der Komplettsanierung die Wöhlerstraße an dieser einzigen Stelle vorfahrtberechtigt? (Foto: US)
Unklare Verhältnisse: Warum ist nach der Komplettsanierung die Wöhlerstraße an dieser einzigen Stelle vorfahrtberechtigt? (Foto: US)
Unklare Verhältnisse: Warum ist nach der Komplettsanierung die Wöhlerstraße an dieser einzigen Stelle vorfahrtberechtigt? (Foto: US)
Unklare Verhältnisse: Warum ist nach der Komplettsanierung die Wöhlerstraße an dieser einzigen Stelle vorfahrtberechtigt? (Foto: US)
Unklare Verhältnisse: Warum ist nach der Komplettsanierung die Wöhlerstraße an dieser einzigen Stelle vorfahrtberechtigt? (Foto: US)

Bereits im Oktober fragten Anwohner nach, welche Bewandtnis die neue Verkehrsregelung in der Wöhlerstraße hat. Nach der Komplettsanierung der Straße im vergangenen Jahr gilt zwar überall die Vorfahrtsregel rechts vor links. Mit Ausnahme der Kreuzung Wöhler-/Ecke Karwinskistraße. Dort darf derjenige, der auf der Wöhlerstraße fährt, zuerst passieren.

„Völlig unsinnig“, schimpfte auch Frieder Vogelsgesang. Diese uneinheitliche Verkehrsführung verwirre nur und verursache womöglich noch Unfälle. Der Vorgang müsse zur Klärung zurück ins KVR. „Zumal das KVR selbst die Regelung unterstützt, dass in Wohngebieten mit einheitlicher Straßenführung stets die Rechts-vor-Links-Regelung herrschen soll“, begründete Vogelsgesang.

Nun griff er im Bezirksausschuss 21 den Anwohnerantrag aus der Obermenzinger Einwohnerversammlung auf und gab ihm als BA-Anfrage an Oberbürgermeister Christian Ude zusätzliches Gewicht. „Der Beantwortungszeitraum von Anträgen in Bürgerversammlungen liegt bei drei Monaten“, so Vogelsgesang. Und nun seien bereits vier Monate verstrichen.

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