Veröffentlicht am 01.07.2011 00:00

Garching · Appell an Garchings Bürger

Aufgrund von Beschwerden macht das Garchinger Ordnungsamt darauf aufmerksam, dass nach der »Grünanlagensatzung« in den von der Stadt Garching angelegten öffentlichen Grünflächen und Kinderspielanlagen einschließlich der vorhandenen Wege Hundebesitzer ihre Hunde nicht frei laufen lassen dürfen.

Ebenso darf Hundekot nicht einfach liegen gelassen werden. Städtische Bauhofmitarbeiter mussten bei den Mäharbeiten feststellen, dass manche Bereiche, wie das neu in Hochbrück angelegte Naherholungsgebiet sowie viele Spielplätze in Hochbrück und Garching, ständig mit Hundekot verdreckt sind. Hauptsächlich betroffen sind die beiden Spielplätze südlich des Voith und im Seiler 2 und 3 sowie im Falkensteinweg, Schillerweg und in den Unteren Straßäckern. Die Stadtverwaltung hat bisher an einigen Stellen in Garching und Hochbrück Hundetoiletten aufgestellt. Hier gibt es auch Beutel für Hundekot.

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