Nach dem katastrophalen Brückeneinsturz in Genua schrillen europaweit die Alarmglocken. Daher bekommen alte, nahezu unbekannte Vorschriften und Gesetze neue Aktualität.
So klingt es fast nach einem April-Scherz, ist aber gesetzlich verboten: Mehrere Fußgänger dürfen auf einer Brücke nicht im Gleichschritt gehen (StVO §27 Absatz 6). Auch Festumzüge oder Spielmannszüge, die ohne gleichmäßiges Marschieren zwar kaum denkbar wären, sind über Brücken nicht erlaubt. Hintergrund ist laut Experten ein physikalisches Phänomen, bei dem der Rhythmus des Gleichschrittes eine Schwingung erzeugen kann, die eine Brücke im schlimmsten Fall zum Einstürzen bringen kann.